Auswahl

Sie möchten einen Führerschein erwerben? 

Die FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) sieht vor, dass Sie zum Erwerb eines Führerscheins eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolvieren müssen.

Als ermächtigte Ausbildungsstelle der DGUV bieten wir Ihnen diesen Lehrgang an.

Voraussetzung / Durchführung: 

   Mindestteilnehmerzahl 10 Personen

   Mindestalter 14 Jahre

   9 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten

Preis: 47,- Euro

Nach Absolvierung erhalten Sie die Bescheinigung der Teilnahme.

Sollten Sie keinen passenden Termin finden, kontaktieren Sie uns. Interessierte Gruppen (z.B. Schüler) können mit uns einen Wunschtermin und -ort vereinbaren.

In Ihrem Unternehmen sind berufsgenossenschaftlich versicherte Mitarbeiter und Sie unterliegen damit der DGUV Vorschrift 1? 

Als ermächtigte Ausbildungsstelle der DGUV bieten wir Ihnen Aus- und Fortbildungslehrgänge an.

Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb

(§ 26, DGUV Vorschrift 1):

    von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer

Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten

    - in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten,

    - in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten.

Voraussetzung zur Durchführung:

    Mindestteilnehmerzahl 10 Personen

    9 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten

Kosten: 

Die Lehrgangsgebühren werden von den Unfallversicherungsträgern in Form von Pauschalgebühren getragen und in der Regel direkt mit uns abgerechnet.

Nach Absolvierung erhalten Sie die Bescheinigung der Teilnahme.

Gern können Sie mit uns einen Wunschtermin und -ort vereinbaren.

"Die Schulleitung ist verantwortlich für die Organisation einer wirksamen Ersten-Hilfe in ihrer Schule. Dazu gehört auch, dass ausreichend Ersthelferinnen und Ersthelfer ausgebildet sind.

Es ist anzustreben, dass Lehrkräfte, die bei schulischen Veranstaltungen in Situationen

gelangen können, die Hilfeleistungen erfordern, adäquat ausgebildet sind." 

DGUV Information 202-059

Durchführungsempfehlung:

Entsprechend den Empfehlungen der DGUV sollte die Aus- und Fortbildung mit

einen Umfang von jeweils 9 Unterrichtseinheiten und in einem zeitlichen Abstand von

2 Jahren durchgeführt werden.

Kosten:

Die Ausbildung ist für die Ersthelferin bzw. den Ersthelfer kostenfrei. Die Übernahme der Kosten für die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe erfolgt in Absprache zwischen dem zuständigen Unfallversicherungsträger und dem Dienstherrn bzw. Arbeitgeber.


Als ermächtigte Ausbildungsstelle der DGUV bieten wir Ihnen diese Aus- und Fortbildungslehrgänge an.

Gern können Sie mit uns einen Wunschtermin und -ort vereinbaren.

Voraussetzung zur Durchführung:

    Mindestteilnehmerzahl 10 Personen

    9 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten

Der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft die Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht, welche für alle Pflegefachkräfte gilt.  Ein Bestandteil der Fortbildung ist die regelmäßige Schulung in Erster Hilfe, insbesondere der Wiederbelebungsmaßnahmen.


Wir trainieren Sie für den Notfall in Ihrer Praxis. Erste Hilfe mit erweiterten Maßnahmen wird somit für Sie zur Routine. 

Einen Termin sprechen wir gern mit Ihnen ab - bei Inhouseschulungen richten wir uns nach Ihren Wünschen und den zeitlichen und räumlichen Gegebenheiten Ihrer Praxis.

Kosten: 

die Fortbildungskosten können ggf. auf Antrag durch die Kassenärztliche Vereinigung getragen werden. 

4 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten

450,- Euro bis 12 Teilnehmer

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