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Aus-/Fortbildung betriebliche Ersthelfer
Herzlich Willkommen - machen wir!
In Ihrem Unternehmen sind berufsgenossenschaftlich versicherte Mitarbeiter und Sie unterliegen damit der DGUV Vorschrift 1?
Als ermächtigte Ausbildungsstelle der DGUV bieten wir Ihnen diese Aus- und Fortbildungslehrgänge an.
Voraussetzung zur Durchführung:
Mindestteilnehmerzahl 10 Personen und 9 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten
Kosten: Die Lehrgangsgebühren werden in der Regel von den Unfallversicherungsträgern / Berufsgenossenschaften in Form von Pauschalgebühren getragen und direkt mit uns abgerechnet.
Gern können Sie mit uns einen Wunschtermin und -ort vereinbaren.
Sollten durch Ihr Unternehmen die Teilnehmerzahl nicht erreicht werden oder Ihre Berufsgenossenschaft übernimmt nicht für alle Beschäftigten die Kosten, sprechen Sie uns an. Wir suchen für Sie die passende Lösung.
Überprüfung durch Unfallversicherungsträger: Die BG überprüft im Schadensfall oder bei Betriebsbesichtigungen, ob genügend ausgebildete Ersthelfer vorhanden sind und ob deren Kenntnisse aktuell sind (2-Jahresturnus).
Dokumentation und Aufbewahrung: Der Unternehmer muss die Ausbildung der Ersthelfer dokumentieren. Diese Unterlagen (z. B. Teilnahmebescheinigungen) sind fünf Jahre aufzubewahren und auf Anforderung des Unfallversicherungsträgers vorzulegen.