"Die Schulleitung ist verantwortlich für die Organisation einer wirksamen Ersten Hilfe bei allen schulischen Veranstaltungen. Hierzu zählen zum Beispiel auch Ganztagsangebote, Klassenfahrten und Ausflüge." ...

"Es ist anzustreben, dass jede Lehrkraft in Erster Hilfe aus- bzw. fortgebildet ist. Entsprechend den Empfehlungen der DGUV sollte die Aus- und Fortbildung mit einem Umfang von jeweils neun Unterrichtseinheiten und in einem zeitlichen Abstand von zwei Jahren durchgeführt werden."

Kosten:

Die Ausbildung ist für die Ersthelferin bzw. den Ersthelfer kostenfrei. Die Übernahme der Kosten für die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe erfolgt in Absprache zwischen dem zuständigen Unfallversicherungsträger und dem Dienstherrn bzw. Arbeitgeber.

Als ermächtigte Ausbildungsstelle der DGUV bieten wir Ihnen diese Aus- und Fortbildungslehrgänge an. Gern können Sie mit uns einen Wunschtermin und -ort vereinbaren.

Voraussetzung zur Durchführung:

    Mindestteilnehmerzahl 10 Personen

    9 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten

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Aus-/Fortbildung EH für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Herzlich Willkommen - haben wir!

Ihr Unternehmen ist mit einem Bildungs- und/oder Betreuungsauftrag betraut und Ihre Mitarbeiter sind berufsgenossenschaftlich versichert, dann unterliegen Sie damit der DGUV Vorschrift 1 in Verbindung DGUV Information 202-059

DGUV 202-059 Punkt 3.1